Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig ist, über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt und eine Berufshaftpflichtversicherung in üblichem Umfange abgeschlossen hat und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband dauerhaft unterhält.
Existenzgründermitgliedschaft
Die Existenzgründermitgliedschaft richtet sich an alle Neueinsteiger und Gründer in die/der Immobilienwirtschaft, die gerade ein eigenes Büro eröffnen. Junge Unternehmen können innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung diese Mitgliedschaft eingehen. Der Nachweis erfolgt über die Gewerbeanmeldung. Die Existenzgründermitgliedschaft wird nach zwei Jahren automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im ersten Jahr die Hälfte und im zweiten Jahr ¾ des Beitrags für ordentliche Mitglieder.
Zweitmitgliedschaft
Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen können zu ermäßigten Konditionen eine Zweitmitgliedschaft im IVD erwerben. Damit können mehrere Mitarbeiter einer Firma die vielfältigen Vorteile des IVD und das Netzwerk des Verbandes nutzen.
Angestelltenmitgliedschaft
Natürliche Personen, die im Bereich der Immobilienwirtschaft in einem Unternehmen über ein Angestellenverhältnis (also nichtselbständig) tätig sind, können die modifizierte ordentliche Mitgliedschaft (Angestelltenmitgliedschaft) beantragen.
Juniorenmitgliedschaft
Auszubildende zur/m Immobilienkauffrau/-mann und Studenten eines immobilienwirtschaftlich orientierten Studienfaches können die Juniorenmitgliedschaft zu einem stark ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben.
Vorläufige Mitglieder
Befristete Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitgliedschaft
Eine Außerordentliche Mitgliedschaft kann beantragt werden für
• Mitarbeiter aus Nichtmitgliedsfirmen
• Fördermitglieder
• Branchenverwandte Unternehmen
• Verbände / Ausbildungseinrichtungen