Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mit dem Aufnahmeantrag im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den Regionalverband Nord.
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder zu erbringen.
Anerkennung der Satzung
Mit der Aufnahme in den Verband sind die Mitglieder verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. und des IVD Regionalverbandes Nord e.V., die IVD-Standesregeln, die IVD-Wettbewerbsregeln und die IVD-Geschäftsbräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern anzuerkennen.
Nachweis der Fachkunde
Mit dem Aufnahmegesuch weisen ordentliche Mitglieder ihre für die Berufsausübung erforderlich Fachkunde nach. Über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt im Allgemeinen, wer die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlich einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze seines Berufszweiges beherrscht, Kenntnisse über die IVD-Standesregeln, die IVD-Wettbewerbsregeln sowie die IVD-Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern nachweist. Das Nähere ist in der IVD-Aufnahmeordnung geregelt. Weitere Regularien finden Sie hier.
Aufnahmeordnung
Nähere Informationen sind der Aufnahmeordnung des IVD Nord zu entnehmen.